Sie möchten Mitglied in unserem Verein werden und hätten gerne mit Ihrer Familie einen Garten bei uns?

 

Bitte melden Sie sich bei uns.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder laden sie den Aufnahmeantrag herunter, und dann an der Vereinslaube in den Briefkasten.

 

Wenn Sie Interesse an einem Garten haben, dann schicken uns eine kurze Bewerbungs-Email (Fam.-stand, Kinder, Alter, Beruf, Adresse, Tel.-Nr. usw.) oder stecken Sie sie in unseren Briefkasten an der Vereinslaube. Sie werden in eine Bewerberliste aufgenommen und beim nächsten frei werdenden Garten von uns benachrichtigt. Wir laden Sie und ihre Familie zu einem persönlichen Gespräch ein, weil wir Sie gerne einmal kennenlernen möchten. Sicherlich haben Sie und auch wir viele Fragen, die wir gerne zusammen erörtern möchten. Der Vorstand entscheidet dann durch Mehrheitsbeschluss über die Zuweisung des Gartens und die damit verbundene Vereins-Mitgliedschaft, die zwingend Voraussetzung für eine Gartenübernahme ist.

 

Wir möchten hier einmal den Ablauf für eine Gartenübernahme beschreiben:

 

Das ausscheidende Mitglied kündigt (mindestens sechs Monate vor Jahresschluss, siehe § 4 (10) der Satzung) seine Mitgliedschaft in unserem Verein. Der Vorstand bestellt daraufhin beim "Stadtverband Dortmunder Gartenvereine" einen Wertermittler (im Volksmund: Abschätzer). Dieser ermittelt den Entschädigungsbetrag des Gartens. Berücksichtigt werden der Zustand und die Bepflanzung des Gartens, Büsche, Sträucher und Bäume sowie der Zustand und das Alter der Gartenlaube. Bei Gartenmängeln, wie unerlaubte Anbauten, zu hohe Hecken oder kranken Bäumen usw. kommt es auch zu Abzügen des Betrages, wenn die Mängel nicht bis zur Gartenübergabe vom ausscheidenden Mitglied beseitigt werden.

 

Eine Entschädigung der nicht direkt zum Garten und zur Gartenarbeit zugehörenden Gegenstände, (z.B. Laubeninventar, Gartengeräte, Sitzmöbel, Gas-, Wasser-, Strominstallation usw.) ist im Normalfall privat zu regeln. Im Streitfall versucht der Vorstand zwischen den Parteien zu schlichten. Gelingt dies nicht und der Nachfolger möchte diese Dinge nicht übernehmen muss die Laube und der Garten vom bisherigen Pächter bis zur Übergabe komplett geräumt werden.

 

Wenn Sie einen freien Garten übernehmen möchten werden Sie und ihr Ehepartner (nach Absprache mit dem Vorstand) zuerst als Mitglieder in unserem Verein aufgenommen. Mit dem alten Mitglied schließen Sie - mit Hilfe des Vorstands - einen Übernahmevertrag (wie ein Kaufvertrag) ab. Grundlage ist der errechnete Betrag der Wertermittlung.

 

Nach Absprache der Zahlungsmodalitäten des Wertermittlungsbetrages an den Verein erhalten Sie vom Vorstand mit einem Nutzungsvertrag (wie Pachtvertrag) den Garten zur gärtnerrischen Nutzung zugewiesen. Das alte Mitglied erhält vom Verein, nach Abzug möglicher Außenstände und offenen Forderungen, den verbleibenden Entschädigungsbetrag überwiesen. Der Verein verwaltet bis dahin das Geld treuhänderisch im Namen und Auftrag des ausscheidenden Mitglieds.

 

Sie sind mit ihrem Ehepartner oder dem eingetragenem Lebensgefährten/Lebenspartner automatisch in unserem Verein gleichberechtigte Vereinsmitglieder. Dies bedeutet keinen erhöhten Vereinsbeitrag gegenüber einem alleinstehenden.

Andere Partner können auch ein passives Mitgliedwerden.